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   LSG Niedersachsen-Bremen, 21.12.2005 - L 14 P 3/03   

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https://dejure.org/2005,33849
LSG Niedersachsen-Bremen, 21.12.2005 - L 14 P 3/03 (https://dejure.org/2005,33849)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 21.12.2005 - L 14 P 3/03 (https://dejure.org/2005,33849)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 21. Dezember 2005 - L 14 P 3/03 (https://dejure.org/2005,33849)
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  • BSG, 19.02.1998 - B 3 P 3/97 R

    Pflegeversicherung - Feststellung der Pflegebedürftigkeit - Zuordnung zur

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.12.2005 - L 14 P 3/03
    Zur Behandlungspflege gehören alle Pflegemaßnahmen, die nur durch eine bestimmte Krankheit verursacht werden, speziell auf den Krankheitszustand des Versicherten ausgerichtet sind und dazu beitragen, die Krankheit zu lindern, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu verhindern oder zu lindern, wobei diese Maßnahmen typischerweise nicht von einem Arzt, sondern von Vertretern medizinischer Hilfsberufe oder auch von Laien erbracht werden ( BSGE 82, 27 [BSG 19.02.1998 - B 3 P 3/97 R] ; BSGE 83, 254 [BSG 28.01.1999 - B 3 KR 4/98 R] ).

    Solche Maßnahmen der Behandlungspflege sind nur dann ausnahmsweise der Pflegeversicherung zuzuordnen, wenn sie entweder untrennbarer Bestandteil einer Katalogverrichtung des § 14 Abs. 4 SGB XI sind oder mit einer solchen Verrichtung objektiv notwendig in einem unmittelbaren zeitlichen und sachlichen Zusammenhang stehen ( BSGE 82, 27 [BSG 19.02.1998 - B 3 P 3/97 R] ).

  • BSG, 10.11.2005 - B 3 P 10/04 R

    Klageart für Leistungen der privaten Pflegeversicherung - Abgrenzung der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.12.2005 - L 14 P 3/03
    Das BSG, dem sich der Senat auch insoweit anschließt, hat dazu ausgeführt ( Urteil vom 10. November 2005, Az.: B 3 P 10/04 R , noch keine Fundstellen), dass diese Gesetzesformulierung aber nicht bedeutet, dass zwischen der Krankenversicherung und der Pflegeversicherung ein Verhältnis von Vorrang und Nachrang in der Weise besteht, dass ein Hilfsmittel sowohl der Pflege- wie der Krankenversicherung zugeordnet werden könne und nur die Leistungspflicht der Pflegekasse subsidiär zu anderen Versicherungsträgern ist.

    Der Senat hat die Revision gemäß § 160 Abs. 1 und Abs. 2 SGG deshalb zugelassen, weil im Zeitpunkt seiner Entscheidung das Urteil des BSG vom 10. November 2005 ( Az.: B 3 P 10/04 R ) noch nicht vorlag und er deshalb die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache bejaht hat.

  • BSG, 01.04.1981 - 5a/5 RKn 12/79

    Krankenlifter zum Tragen, Heben und Transpotieren von Schwerstkörperbehinderten

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.12.2005 - L 14 P 3/03
    Denn über diese Eigenschaften verfügt ein Großteil aller Hilfsmittel, die (außerdem) dem Behinderungsausgleich dienen und deshalb als Hilfsmittel von der gesetzlichen Krankenversicherung gemäß § 33 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) zu leisten sind ( BSGE 51, 268, 271 [BSG 01.04.1981 - 5a/5 RKn 12/79] ; BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 7 und Nr. 13).
  • BSG, 28.01.1999 - B 3 KR 4/98 R

    Krankenversicherung - Umfang der häuslichen Krankenpflege - Zusammenhang zwischen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.12.2005 - L 14 P 3/03
    Zur Behandlungspflege gehören alle Pflegemaßnahmen, die nur durch eine bestimmte Krankheit verursacht werden, speziell auf den Krankheitszustand des Versicherten ausgerichtet sind und dazu beitragen, die Krankheit zu lindern, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu verhindern oder zu lindern, wobei diese Maßnahmen typischerweise nicht von einem Arzt, sondern von Vertretern medizinischer Hilfsberufe oder auch von Laien erbracht werden ( BSGE 82, 27 [BSG 19.02.1998 - B 3 P 3/97 R] ; BSGE 83, 254 [BSG 28.01.1999 - B 3 KR 4/98 R] ).
  • BSG, 22.07.2004 - B 3 KR 5/03 R

    Krankenversicherung - Pflegeheim - Abgrenzung der Leistungsverpflichtung bei

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.12.2005 - L 14 P 3/03
    Der Senat schließt sich der Rechtsprechung des BSG an, wonach es sich bei einem Hilfsmittel nur dann um ein Pflegehilfsmittel handelt, das der Pflegeversicherung statt der gesetzlichen Krankenversicherung zuzurechnen ist, wenn es allein oder doch jedenfalls schwerpunktmäßig der Erleichterung der Pflege dient (BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 47; SozR 4-2500 § 33 Nr. 5).
  • BSG, 24.09.2002 - B 3 KR 15/02 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - stationäre Pflege - Pflegeheim -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.12.2005 - L 14 P 3/03
    Der Senat schließt sich der Rechtsprechung des BSG an, wonach es sich bei einem Hilfsmittel nur dann um ein Pflegehilfsmittel handelt, das der Pflegeversicherung statt der gesetzlichen Krankenversicherung zuzurechnen ist, wenn es allein oder doch jedenfalls schwerpunktmäßig der Erleichterung der Pflege dient (BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 47; SozR 4-2500 § 33 Nr. 5).
  • BSG, 08.06.1994 - 1 RK 13/93

    Krankenversicherung - Hilfsmittel Rollstuhlboy - Erforderlichkeit

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.12.2005 - L 14 P 3/03
    Denn über diese Eigenschaften verfügt ein Großteil aller Hilfsmittel, die (außerdem) dem Behinderungsausgleich dienen und deshalb als Hilfsmittel von der gesetzlichen Krankenversicherung gemäß § 33 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) zu leisten sind ( BSGE 51, 268, 271 [BSG 01.04.1981 - 5a/5 RKn 12/79] ; BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 7 und Nr. 13).
  • BSG, 22.07.2004 - B 3 P 6/03 R

    Pflicht des privaten Pflegeversicherungsunternehmens zur Einholung eines

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.12.2005 - L 14 P 3/03
    Trotz der Regelungen des § 64 Abs. 1 VVG und § 6 Abs. 2 MB/PPV war er berechtigt, selbst medizinische Ermittlungen anzustellen, weil die Beklagte es nach entsprechendem Hinweis abgelehnt hat, zu dem Tatsachenvortrag der Klägerin - im gerichtlichen Verfahren - ein eigenes Gutachten einzuholen (vgl. BSG, Az. B 3 P 6/03 R).
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